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   VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141   

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VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141 (https://dejure.org/2023,2511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2023 - 11 CS 22.2141 (https://dejure.org/2023,2511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 11 CS 22.2141 (https://dejure.org/2023,2511)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19).

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016, a.a.O. Rn. 14) Rn. 18) ergaben sich hinreichende Anhaltspunkte für eine fahreignungsrelevante Erkrankung, die die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 FeV rechtfertigten.

  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 11 CS 22.876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes mellitus Typ 2- einstweiliger

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Diese hat selbständige Bedeutung und ist unabhängig davon verwertbar, ob die ursprüngliche Anforderung rechtmäßig war (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.9.2022 - 11 CS 22.876 - juris Rn. 14 m.w.N. zur selbständigen Bedeutung eines vorgelegten Gutachtens).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    b) Das Landratsamt hat die polizeiliche Mitteilung zu dem Unfall vom 20. Januar 2022 zu Recht zum Anlass für eine Vorabklärung der körperlichen Eignung des Antragstellers genommen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 22) und zunächst eine hausärztliche Stellungnahme zum Gesundheitszustand angefordert.
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 99, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 99, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 99, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Fahrerlaubnisinhaber Eignungszweifel bei medizinischen Fragen zwar unter Umständen durch andere aussagekräftige Beweismittel ausräumen (BayVGH, B.v. 4.9.2019 - 11 ZB 19.1178 - juris Rn. 18; B.v. 18.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 13; B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Der Antragsteller macht zwar zutreffend geltend, dass nicht jeder Unfall eines älteren Kraftfahrers ohne Weiteres und ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls eine weitere Aufklärung rechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2022 - 11 CS 21.2385 - Blutalkohol 59, 152 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.06.2016 - 11 C 16.793

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Erleiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141
    Grundsätzlich besteht nach einem Schlaganfall gemäß Nr. 6.4 der Anlage 4 zur FeV i.V.m. Nr. 3.9.4 der Begutachtungsleitlinien zwar, wie bereits erwähnt, keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2. Eine Ausnahme i.S.d. Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 zur FeV kann jedoch z.B. dann in Betracht kommen, wenn bei vollständiger Rückbildung der Symptome ein längerer Zeitraum ohne weitere Vorfälle verstrichen ist und kein nennenswertes Rückfallrisiko mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2016 - 11 C 16.793 - juris Rn. 15; U.v. 7.3.2016 - 11 B 15.2093 - juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 11 B 15.2093

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 11 ZB 20.145

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 CS 19.387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer psychischen Erkrankung

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2220

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

  • VGH Bayern, 04.09.2019 - 11 ZB 19.1178

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 11 CS 23.273

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen multipler Erkrankungen (u.a.

    Vielmehr schafft dieses Attest mit den in der Anlage aufgeführten Diagnosen eine neue Tatsachengrundlage, die selbständige Bedeutung hat und unabhängig davon verwertbar ist, ob die ursprüngliche Anforderung rechtmäßig war (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2023 - 11 CS 22.2141 - juris Rn. 17; B.v. 14.9.2022 - 11 CS 22.876 - juris Rn. 14; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 11 CS 22.2573

    Fehlende Fahreignung aufgrund angeborenen Herzfehlers

    Das setzt allerdings voraus, dass keinerlei Restzweifel hinsichtlich der Fahreignung mehr verbleiben, weil aus den hierzu vorgelegten Unterlagen eindeutig auch für den medizinisch und psychologisch nicht geschulten Laien nachvollziehbar hervorgeht, dass die ursprünglichen Bedenken unbegründet sind (BayVGH, B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.145 - ZfSch 2020, 295 = juris Rn. 12; B.v. 1.2.2023 - 11 CS 22.2141 - juris Rn. 19).
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